Uruguay ist eines der einfachsten Länder Lateinamerikas, um als Ausländer eine Immobilie zu kaufen. Es gibt keine Residenzpflicht, keinen lokalen Partner und keine Sondergenehmigung für städtische Immobilien. Der Ablauf hat jedoch seine eigene Logik — und eine Schlüsselfigur, von der viele Käufer noch nie gehört haben: den Escribano.
Wer kaufen darf
Jeder Ausländer darf in Uruguay städtische Immobilien zu denselben Bedingungen wie ein Staatsbürger erwerben, persönlich oder über eine Gesellschaft. Landwirtschaftliche Flächen unterliegen eigenen Regeln — lassen Sie sich beraten, wenn Sie eine große Chacra oder Agrarland ins Auge fassen.
Der Escribano: Ihr wichtigster Berater
Jeder Immobilienkauf wird vor einem Escribano público beurkundet, einem juristisch ausgebildeten Notar. Er prüft die Eigentumshistorie, Schulden und Eintragungen, erstellt die Dokumente und lässt die Urkunde registrieren. Käufer wählen und bezahlen in der Regel ihren eigenen Escribano — wählen Sie jemanden, der für Sie arbeitet, nicht für den Verkäufer.
Die Schritte
- Auswahl und Besichtigung. Die meisten internationalen Käufer unternehmen ein oder zwei gezielte Reisen. Ein Kauf ist auch per Vollmacht aus der Ferne möglich.
- Angebot und Reservierung. Nach Einigung über den Preis nimmt eine Reservierung (oft mit Anzahlung) die Immobilie für die Dauer der Prüfung vom Markt.
- Prüfung. Der Escribano prüft Eigentum, kommunale Abgaben und etwaige Baugenehmigungen.
- Kaufversprechen (optional). Bei längeren Zeiträumen oder Neubauten legt ein Compromiso de compraventa die Bedingungen fest.
- Kaufurkunde (Escritura). Unterzeichnung vor dem Escribano, Zahlung des Restbetrags und anschließende Registrierung.
Was es kostet
Planen Sie Transaktionskosten zusätzlich zum Kaufpreis ein — und informieren Sie sich vorab über die passende Region. Typische Posten für den Käufer:
- Grunderwerbsteuer (ITP): 2 % des Katasterwerts, vom Käufer und separat vom Verkäufer zu zahlen.
- Honorar des Escribano: ein Richtwert von etwa 3 % des Kaufpreises, zuzüglich Notarkassenbeitrag und Mehrwertsteuer auf das Honorar. Verhandelbar.
- Maklerprovision: üblicherweise rund 3 % zuzüglich Mehrwertsteuer für den Käufer, vorab vereinbart.
Je nach Immobilie und Katasterwert liegen die gesamten Käuferkosten häufig bei etwa 6–9 % des Kaufpreises. Verkäufer zahlen ihre eigene Grunderwerbsteuer und gegebenenfalls Steuer auf den Veräußerungsgewinn.
Die Finanzierung
Wohnimmobilien werden in US-Dollar angeboten und bezahlt. Uruguayische Banken vergeben selten Kredite an Nichtansässige, daher zahlen die meisten internationalen Käufer mit Eigenmitteln oder finanzieren im Heimatland. Rechnen Sie damit, die Herkunft der Mittel nachweisen zu müssen: Geldwäscheprüfungen sind Standard und werden ernst genommen.
Mit registrierten Fachleuten arbeiten
Seit dem Gesetz 20.380 müssen Immobilienvermittler in Uruguay registriert sein, und informelle Vermittler sind verbreitet. Fragen Sie nach der Registrierungsnummer. Wir arbeiten ausschließlich mit registrierten Maklern und unabhängigen Escribanos.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Kosten und Abläufe variieren je nach Immobilie; klären Sie diese mit Ihrem Escribano.
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